Das EU-Reifenlabel ist eine seit 01. November 2012 in den EU-Staaten einheitliche Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeugreifen. Es sind gleichermaßen PKW-, LKW-, L-LKW und Transporter-Reifen von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Ziel dieses Reifenlabels ist es, mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen zu erreichen.
Was ist das EU-Reifenlabel?
Das EU-Reifenlabel kommt Ihnen bekannt vor? Kein Wunder, denn Ihre Haushaltsgeräte besitzen alle ein derartiges Label. Anders als im Haushalt, weist Ihnen jedoch ein Reifenlabel nicht den Stromverbrauch, sondern drei umwelt- und sicherheitsrelevante Eigenschaften Ihres Reifens auf. Die farbigen Skalen klassifizieren beim EU-Reifenlabel den Rollwiderstand und das Nassbremsen. Mittels einer Note von A bis G, wobei A die Bestnote repräsentiert, wird bestimmt, wie gut dieser Reifen in der jeweiligen Kategorie ist. Die dritte Kategorie ist die Geräuschentwicklung des Reifens. Diese Kategorie wird in drei Klassen eingeteilt (GK1 – 3) und zusätzlich in dB (Dezibel) angegeben. Somit ergeben sich im Detail die folgenden drei Kategorien:
1. Rollwiderstand und der Kraftstoffverbrauch
Der Rollwiderstand beeinflusst direkt den Kraftstoffverbrauch und wird von Klasse A bis G angegeben. Das bedeutet, je geringer der Rollwiderstand eines Reifens ist, desto weniger Kraftstoff verbrauchen sie. Ein Unterschied zwischen zwei Klassen kann bereits eine Kraftstoffersparnis von zirka 0,1 Liter auf 100 km bedeuten. Beachten Sie jedoch, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch stark von Ihrem Fahrverhalten anhängt.
2. Nasshaftung und die Bremsleistung
Ein maßgeblicher Fahrsicherheitsfaktor im Verkehr ist der absolute Bremsweg. Die Kategorie „Nasshaftung“ zeigt Ihnen, wie gut die Haftung des Reifens auf nasser Fahrbahn ist und wie sehr somit Ihr Bremsweg beeinflusst wird. Wie die Kraftstoffeffizienz wird auch diese Kategorie in die Klassen A bis G unterteilt. Gemessen wird dabei der absolute Bremsweg bei 80km/h. Der Unterschied des Bremsweges zwischen zwei Klassen beträgt zirka 3 – 6 m. Beachten Sie, dass bei Leicht-LKW-Reifen die Angabe der Nasshaftung nicht verpflichtend ist.
3. Geräuschemission
Die Geräuschentwicklung der Reifen wirkt sich unmittelbar auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus. Demnach misst diese Kategorie die Lautstärke eines vorbeifahrenden Fahrzeugs. Das externe Rollgeräusch wird in Dezibel (db) gemessen und zusätzlich in drei Geräuschklassen eingeteilt:
- Geräuschklasse 1: das externe Rollgeräusch unterschreitet die Grenzwerte um mehr als 3dB.
- Geräuschklasse 2: das externe Rollgeräusch entspricht oder liegt bis zu 3dB unter die Grenzwerte
- Geräuschklasse 3: das externe Rollgeräusch entspricht den Grenzwerten.
Für wen gilt das EU-Reifenlabel?
Das Reifenlabel gilt für:
- PKW-Reifen
- Transporterreifen
- LLKW-Reifen
- LKW-Reifen
Das Reifenlabel gilt nicht für:
- Motorradreifen
- Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
- Notreifen des Typs T
- Runderneuerte Reifen
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesse ≤ 254 mm (10 Zoll) oder ≥ 635 mm (25 Zoll)
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 01. Oktober 1990 erfolgt ist.
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Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter
https://www.dasreifenlabel.de/
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:342:0046:0058:DE:PDF